Formblatt nach § 651a BGB
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Formblatt zur Unterrichtung der*des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Protestantische Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Darüber hinaus verfügt das Protestantische Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt über die gesetzlich vorgesehene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der EU-Richtlinie:
Ø Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Ø Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Ø Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzten können.
Ø Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Ø Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens bis 20 Tage vor der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Ø Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Ø Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Ø Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Ø Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind den Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Die oder der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Ø Die oder der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Ø Der Reiseveranstalter leistet der oder dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Ø Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reise-vermittlers, werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Protestantische Dekanat Bad Dürkheim-Grünstadt hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedelis-Platz 1, 20345 Hamburg abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die Evangelische Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche), Landeskirchenrat, Domplatz 5, 67346 Speyer, Tel.: 0 62 32/ 667 – 250, Fax: 0 62 32 / 667 – 255 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Protestantischen Dekanats Bad Dürkheim-Grünstadt verweigert werden.
Weitere wichtige Hinweise
Zuschüsse
Für Familien mit wenig Geld gibt es Zuschussmöglichkeiten. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Teilnehmende, die außerhalb des Landkreises Bad Dürkheim wohnen
Für Familien, die außerhalb des Landkreises Bad Dürkheim wohnen, erhöht sich der Reisepreis um 2,55 €/Person/Tag, da wir für diese leider keinen Zuschuss bekommen.
Evtl. anfallende Rücktrittskosten
Der GPD verfolgt keine Gewinnabsicht. Um die Preise so günstig halten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass die angemeldeten Personen auch tatsächlich mitfahren. Ein kostenfreier Rücktritt ist deshalb meist nur bei Vermittlung eines Ersatzes möglich. Bei einem Rücktritt bis 3 Monate vor Abfahrt wird meist die Anmeldegebühr einbehalten. Sind es weniger als 3 Monate, können bis zu 50 % des Reisepreises und bei weniger als 1 Monat 90 % des Reisepreises fällig werden.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir daher allen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie bei jeder beliebigen Agentur abschließen können.
Bilder und Videos
Während der Freizeit werden Fotos und teilweise Videos durch Mitarbeitende des Veranstalters und Teilnehmende gemacht, auf denen ggf. auch die/der Teilnehmende zu sehen ist. Vereinzelt werden Fotos vom Veranstalter in seinen Publikationen abgedruckt und im Internet Fotos und kurze Videos verwendet. Wir wählen die Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft aus.
Bitte erteilen Sie uns in der Anmeldung die ausdrückliche, jederzeit schriftlich widerrufliche, ansonsten jedoch unbefristete, Zustimmung zur entsprechenden Verwendung von Bildern und Videos, auf denen die/der Teilnehmende abgebildet ist.
Denn wir brauchen gute Bilder, um unsere Publikationen ansprechend gestalten zu können.
Ihnen ist dabei bekannt, dass digitale Bilder und Videos aus dem Internet kopiert, woanders verwendet oder auch verändert werden können, ohne dass der Veranstalter darauf Einfluss hätte. Einer Veröffentlichung können Sie auch nachträglich jederzeit schriftlich widersprechen. Der Veranstalter wird im Falle eines Widerspruchs das Bild oder das Video zeitnah aus dem von ihm verantworteten Bereich im Internet (Homepage des Veranstalters) entfernen. Eine Verpflichtung zur Veranlassung der Beseitigung in Suchmaschinen, Social-Media-Portalen, Bildportalen oder sonstigen (digitalen) Medien (z.B. Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp) besteht jedoch nicht, soweit der Veranstalter die Einstellung dort nicht selbst vorgenommen oder aktiv veranlasst hat. Eine Vergütung für die Veröffentlichung eines Bildes oder einer Videosequenz gibt es nicht. Auf die Fotos oder Videos, die die Teilnehmer/-innen machen, hat der Veranstalter keinen Einfluss; er ist nicht verpflichtet, diesbezüglich Verbote oder Gebote auszusprechen bzw. Kontrollen vorzunehmen.
Eine Verwendung ohne ihre Zustimmung ist darüber hinaus in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig.